Kernarbeitsnormen
Grundsatzerklärung zur Umsetzung der FSC®-Kernarbeitsnormen nach dem Produktkettenstandard FSC-STD-40-404-V3-1 der Firma Matra Atlantic GmbH, Graben 27–28, Stg. 2, Top 16, 1010 Wien, Austria
Matra bekennt sich zu den FSC®-Kernarbeitsnormen und erklärt hiermit:
Wir schließen alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit aus, insbesondere:
- körperliche und sexuelle Gewalt Schuldknechtschaft
- Vorenthaltung von Löhnen/einschließlich der Zahlung von Arbeitsgebühren und/oder der Zahlung einer Kaution zur Aufnahme einer Beschäftigung
- Einschränkung der Mobilität/ Beweglichkeit des Arbeitnehmers
- Einbehaltung von Reisepass und/oder Ausweispapieren
- Androhung von Denunziation bei den Behörden
- Arbeitsverhältnisse sind freiwillig und basieren auf gegenseitigem Einverständnis, ohne Androhung einer Strafe
Wir stellen sicher, dass Beschäftigungs- und Berufspraktiken nicht diskriminierend sind.
Wir respektieren die Vereinigungsfreiheit und das effektive Recht auf Kollektivverhandlungen.
- Die Arbeitnehmer:innen können Arbeitnehmer:innen-Organisationen ihrer eigenen Wahl gründen der solchen beitreten.
- Der Zertifikatsinhaber (sowie ggf. die angeschlossenen Standorte in Österreich) respektiert die volle Freiheit der Arbeitnehmer:innen, Organisationen, Ihre Satzungen und Regeln autzustellen.
- Mit rechtmäßig gegründeten Arbeitnehmer:innen-Organisationen und/oder ordnungsgemäß gewählten Vertretern wird nach Treu und Glauben verhandelt und wir bemühen uns ggf. nach besten Kräften, einen Tarifvertrag abzuschließen.
- Kollektivvereinbarungen werden umgesetzt, wo sie existieren.
FSC® license code: FSC® C141947